Koffermarkt Schaffhausen - Kommerzielles Nutzungsrecht

Kommerzielles Nutzungsrecht

Wer selber Waren herstellt, welche er/sie zum Verkauf anbietet und verkauft, muss als Verkäufer/in auch das kommerzielle Nutzungsrecht für seine Produkte besitzen. Das tönt im ersten Momment vielleicht etwas kompliziert und übertrieben, doch mit ein paar einfachen Abklärungen lassen sich unter Umständen spätere, unliebsame Überraschungen vermeiden. Natürlich ist jede/r Verkäufer/in am Ende selbst für seine/ihre angebotenen und verkauften Produkte verantwortlich. Vielleicht bist du aber bereits Meister/in auf diesem Gebiet. Dennoch möchten wir dir mit den nachfolgend aufgeführten Punkten ein paar wichtige Infos bezüglich des kommerziellen Nutungsrechtes aufzeigen, welche dir vielleicht auf dem einen oder anderen Weg nützlich sein können.

WIR HABEN ES GEKAUFT, DANN DÃœRFEN WIR ES AUCH VERWENDEN
Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Wenn man etwas kauft, und dazu gehört auch Material aus dem Bastelladen, hat man damit das Recht erworben, es für die private Nutzung zu brauchen. Nicht aber für die kommerzielle Nutzung. Hier findest du eine Liste an Beispielen (die Liste ist nicht vollständig), wofür das alles gilt.

  • STOFFE: Das gilt vor allem für Stoffe mit Mustern, unifarbene Stoffe sind in der Regel ausgenommen. Auf jeden Fall gilt es für alle Stoffe, die mit bekannten Figuren bedruckt sind (Pippi Langstrumpf, Hello Kitty, Biene Maja und alles, was es an Film/Fernsehen/Comic-Vorlagen so gibt).
  • SCHNITTMUSTER / ANLEITUNGEN: Egal, ob aus einem gekauften Heft oder als Freebie aus dem Internet: In der Regel sind Schnittmuster und Anleitungen nur für den privaten Gebrauch gedacht.
  • SCHRIFTEN: Auch Schriften sind geschützt. Es gibt aber im Internet viele lizenzfreie Schriften, auch kostenlos, wenn man danach sucht.
  • STEMPEL: Hier hat sich bereits jemand viel Mühe gemacht, herauszufinden, welche Stempel man im kleinen Rahmen auch kommerziell Nutzen darf. Wenn du mit Stempeln arbeitest, empfehle ich dir diese Seite zu konsultieren: http://www.zeit-zum-basteln.de/copyrights-stempelfirmen/
  • PLOTTER- UND STICKDATEIEN: Das Ãœbliche: Gekauft heisst nicht, dass du damit erstellte Produkte weiterverkaufen darfst. Das gilt auch für Freebies.
  • BILDER / ILLUSTRATIONEN: Egal, ob aus einem Katalog, einem Buch oder aus dem Internet. Nein, du darfst sie nicht einfach nutzen, weiterverbasteln und das Ergebnis verkaufen. Aber es gibt gute Alternativen: Suche nach lizenzfreien Bildern, oder gebe ein wenig Geld auf Stockphoto-Websites aus. Damit unterstützt du dann den Künstler. Oder du zeichnest einfach selber etwas. Was Eigenes, natürlich. Eben nicht Snoopy oder Biene Maja. Schlussendlich kannst du auch einen Illustrator oder Grafiker anfragen, ob er speziell für dich etwas entwirft. Das kostet dann natürlich etwas, aber du kannst dann genau mit ihm aushandeln, wofür du diese Bilder nutzen darfst. Und zwar, je nachdem, eben nur du, und niemand anders.
  • BEKANNTE FIGUREN (DISNEY, HELLO KITTY, STAR WARS, BIENE MAJA), COMICS, FILME, BILDERBÃœCHER USW: Absolutes No-Go. Lasse bitte die Finger davon.
  • NACHAHMUNGEN BERÃœHMTER KUNSTWERKE (Z.BSP. NIKI DE SAINT PHALLE, PICASSO), USW.: Da musst du genau abklären, wer die Rechte am Bild hat, ob dieser eine gewerbliche Nutzung erlaubt, oder ob das Bild (z.Bsp. durch sein Alter) nicht mehr geschützt ist.
  • BASTELARTIKEL: Das Ãœbliche: Gekauft heisst nicht, dass du damit erstellte Produkte weiterverkaufen darfst. Aber frage doch einfach bei Hesteller nach, ob du es zum Basteln für den Verkauf verwenden dürfen.
  • SERVIETTEN: Das Ãœbliche: Gekauft heisst nicht, dass du damit erstellte Produkte weiterverkaufen darfst. Gilt besonders, wenn bekannte Figuren aus Comic/Film und Co abgebildet sind. Ich habe sagen hören, dass viele Serviettenhersteller absolut dagegen sind, dass ihre Produkte in Form von Serviettentechnik weiterverkauft werden.
  • BARBIEKLEIDER: Soviel ich weiss, ist der Verkauf von selbstgemachten Barbiekleidern nicht erlaubt. Eigentlich logisch, Mattel will schliesslich seine eigenen Kleider verkaufen.

Ach du Sch*****, denken jetzt sicher einige. Dann darf ich ja gar nichts davon nutzen. Aber keine Sorge, so schlimm ist es nicht! Es ist nur so, dass du es vorher abklären musst. Sehr viele Firmen erlauben zum Beispiel, dass man mit ihrem Material, oder ihren Anleitungen, kleine Auflagen für den Verkauf auf Hobbymärkten erstellen darf. Also frage einfach beim Hersteller nach, oder lese die AGB´s des Anbieters, da steht in der Regel sehr genau, was man darf, und was nicht.

Oft gibt es die Möglichkeit, für wenig Geld eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung zu erhalten. Gerade bei Freebies aus dem Internet ist das oft so: Man darf die Schnittmuster und Anleitungen gratis für den privaten Gebrauch nutzen, wenn man aber Geld damit machen will, zahlt man eine kleine Gebühr an die Hersteller.

Schaue einfach einmal in deine Bastelbücher rein: In 99,9 % aller Fälle steht irgendwo, dass die Anleitungen nur für private Zwecke gedacht sind. Der Kauf eines Buches oder von Material ist also noch lange kein Freifahrtschein, um damit Geld zu machen.

UND WAS WENN DA NICHTS STEHT? DARF ICH DANN?
Nein! Aber frage doch beim Ersteller des Bildes oder dem Hersteller des Materials einfach an. Firma googlen, Kontakt finden, kurze E-Mail schreiben. Das ist ja kein Ding. Nicht abschrecken lassen, wenn mal ein Hersteller Nein sagt, der nächste sagt vielleicht ja.

Und was, wenn man auf dem Grabbeltisch mal wieder ein Eckchen hübschen Stoff gefunden hat, aber natürlich keine Ahnung, wer der Hersteller ist? Oder von der Freundin vor Jahren diese hübschen Webbänder, leider ohne Verpackung? Dann kann man ja gar nicht rausfinden, ob man es nutzen darf (für den Verkauf) oder nicht, oder? Ja, stimmt. Aber die Antwort ist leider nicht: „Du kannst dann nix dafür, also nutze es.“ Sondern: „Du weisst es nicht, also lass es.“

Ja, das Ganze ist mit etwas Aufwand verbunden. Aber nicht so viel, wie es sich im ersten Moment vielleicht anhört. Die Grundregel ist ganz einfach: Hat jemand Zeit und Geld in ein Design gesteckt, darfst du es nicht einfach kommerziell Nutzen! Du darfst aber jederzeit beim Hersteller anfragen. Am besten gleich sagen, wozu und in welchem Rahmen.

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